Preise und Kostenübernahme

Die Kosten für eine Augenlidstraffung sind allgemein nicht zu beziffern. Die als Richtwert häufig genannten Preisangaben zwischen 1000 und 4500 Euro sind nur begrenzt verwertbar, da eine Vielzahl von Faktoren die endgültige Kostenhöhe beeinflussen. Dies sind physische Merkmale wie die Notwendigkeit einer kombinierten Straffung von Ober- und Unterlid sowie Ihr Alter und Ihr Hautzustand.

Auch die Qualifikation und Erfahrung des Arztes, der Leistungsumfang für Ihr Wohlbefinden in der Klinik, die Dauer des Eingriffs und des Klinikaufenthalts, die Art der Anästhesie sowie die vor- und nachbereitenden Beratungsleistungen haben Einfluss auf die Kostenhöhe.

Nur ein qualifizierter Facharzt kann den sinnvollen Umfang Ihrer gewünschten Operation nach einer Untersuchung Ihrer Augen und Ihres Hautzustands festlegen. Bitten Sie deshalb anlässlich der Erstgespräche die Mediziner, Ihnen ausführliche Angebote für die Augenlidstraffung beziehungsweise das kombinierter Therapiekonzept zu erstellen. Der genaue Kostenplan, der im Idealfall mehrere Behandlungsoptionen miteinander vergleichbar macht, ist eine hilfreiche Unterstützung bei der Auswahl der Klinik oder des Arztes. Sie sollten jedoch immer auch die nicht-finanziellen Argumente wie die Erfahrung des Arztes, die Leistungen zur Nachsorge und Ihren Wohlfühlfaktor in der Klinik bei der Ermittlung des individuell optimalen Preis-Leistungs-Verhältnisses berücksichtigen.

Eine kosmetische Straffung des Ober- oder Unterlids wird im Regelfall weder von privaten noch gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dies gilt auch für die Kosten, die Ihnen durch notwendige Folgeoperationen oder eine aufwendige Nachsorge mit medizinischen Präparaten entstehen. Für die Übernahme der Folgekosten können Sie jedoch inzwischen bei manchen Krankenkassen Zusatzversicherungen abschließen.

Falls krankheitsbedingte Hängelider oder eine genetisch verursachte Lidsenkung Ihren Wunsch nach einer Straffung des Oberlids begründen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wenn Sie die Beeinträchtigung Ihres Alltags durch Schmerzen oder eine Sichtfeldeinschränkung durch ein Fachgutachten beispielsweise des Augenarztes belegen können, ist es möglich, dass Ihre Krankenversicherung in eine Kostenübernahme einwilligt. Klären Sie jedoch explizit die Bedingungen, die an die Einwilligung geknüpft werden, da normalerweise nicht alle Kliniken oder Methoden in die individuelle Ausnahmeregelung eingeschlossen sind.